Bundestagswahl 2025
Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 Gaiberg / Wahlkreis
Wahlbekanntmachung
Wichtige Informationen für die Briefwahl
Die vorgezogene Bundestagswahl wird am 23. Februar 2025 stattfinden. Dies bedeutet für alle Rathäuser eine erhöhte Arbeitsbelastung, da sich durch die sehr kurzen Fristen die Vorbereitungszeit drastisch verkürzt.
Die Gemeinden erhalten voraussichtlich ca. Anfang Februar die Stimmzettel – ein Versand der Briefwahlunterlagen ist daher erst ab diesem Zeitpunkt möglich. Die Bearbeitung von Briefwahlanträgen wird im Rathaus priorisiert, dennoch möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass…
... je nach Eingangsdatum des Briefwahlantrags eine Zustellung der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst im Zeitraum 10.02-21.02.2025 erfolgen wird.
… sich der Zeitraum zum Ausfüllen der Wahlunterlagen und zur Rücksendung des Wahlbriefes demnach verkürzt. Wir weisen nochmals ausdrücklich daraufhin, dass Wahlbriefe bis 23.02.2025, 18:00 Uhr beim Rathaus, Hauptstraße 44 eingehen müssen.
… ein Versand von Briefwahlunterlagen ins Ausland möglich ist – eine rechtzeitige Zustellung (und Rücksendung) kann jedoch nicht garantiert werden.
… Briefwahl auch persönlich im Rathaus beantragt werden kann. Die Unterlagen werden ab Februar auch direkt ausgegeben und können bei Bedarf gleich vor Ort ausgefüllt werden. Die Einhaltung des Wahlgeheimnisses wird bei der Briefwahl vor Ort sichergestellt.
Wir bitten daher auch um Verständnis, wenn es beim regulären Betrieb im Rathaus zu längeren Wartezeiten kommen sollte. Dies hat nichts mit fehlender Funktionsfähigkeit der Gemeindeverwaltung zu tun, sondern hängt an den gesetzlichen Vorgaben, welche uns eine erhöhte Arbeitsbelastung in sehr kurzer Zeit auferlegt.
Wahlschein bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage http://www.gaiberg.de an. Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08226022 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem digitalisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns ca. 2 Wochen vor dem Wahltermin per Amtsbote zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an service(@)gaiberg.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Ein Internet-Wahlscheinantrag kann bis 20.02.2025, 12:00 Uhr gestellt werden. Danach kann bis zum Ablauf der Frist zur Beantragung von regulären Wahlscheinen (Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr) ein Wahlschein nur noch durch persönliche Vorsprache im Wahlamt (Rathaus, Hauptstraße 44) beantragt werden.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel.: 06223/9501-0 / Mail: service(@)gaiberg.de / FAX: 06223/9501-40.
Zuzug zwischen 12.01.2025 und 02.02.2025
Wahlteilnahme von im Ausland lebenden Deutschen
Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen für die Teilnahme an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Für die richtige Antragstellung sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden, wobei Fall 2 nur dann Anwendung findet, wenn Fall 1 nicht zutrifft.
Fall 1:
- Sie sind Deutsche oder Deutscher,
- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
- dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)
Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung: https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag nach Anlage 2 Bundeswahlordnung können Sie postalisch, per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden. Er muss bis Fristende [Anmerkung: zum Fristende siehe unten] dort eingegangen sein.
Fall 2:
- Sie sind Deutsche oder Deutscher,
- leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
- sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
- haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,
- Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)
Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung: https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
Dieser Antrag nach Anlage 2a Bundeswahlordnung muss ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind; wenn ein solcher Ort nicht festgestellt werden kann, kommt die letzte Heimatgemeinde der Vorfahren in gerader Linie im heutigen Bundesgebiet in Betracht, bei mehreren die des letzten Fortzuges) bis Fristende eingegangen sein; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post an die zuständige Gemeindebehörde zu versenden.
Fristende für die Antragstellung (gilt für beide Fälle):
Sollte die Bundestagswahl regulär am 28. September 2025 stattfinden, endet die Frist für die Antragstellung am 7. September 2025. Im Fall einer vorgezogenen Wahl werden die Fristen durch Rechtsverordnung vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bestimmt. Der Entwurf der Rechtsverordnung ist hier veröffentlicht: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/VI5/vo-fristen-bundeswahlgesetz-21BT.html. Durch diesen Entwurf würde die Frist zur Antragstellung auf Eintragung ins Wählerverzeichnis nicht verändert und würde folglich weiterhin der 21. Tag vor der Wahl bleiben. Dieser würde ausgehend von einem Wahltag 23. Februar 2025 auf Sonntag, den 2. Februar 2025 fallen.
Neben den obenstehenden Informationen finden Sie zahlreiche weitere Hinweise für Deutsche im Ausland auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html .
Wahlteilnahme von Rückkehrern
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und aus dem Ausland zurück nach Deutschland ziehen, werden Sie nach dem 12.01.2025 nicht automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen.
Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 1 zur Bundeswahlordnung: https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/47a30ab4-2cf1-46f7-9958-443be9dd2446/bwo_anlage-1_ausfuellbar.pdf
Dieser Antrag nach Anlage 1 Bundeswahlordnung muss ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben im Original bei der Wohnortgemeinde bis spätestens 02.02.2025 eingegangen sein. Die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht.
Wahlteilnahme im Urlaubsfall
Das Auswärtigen Amt teilte mit, dass Wahlberechtigte, die im Ausland Urlaub machen zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht wird. Eröffnet ist dieser Weg bereits den sog. Auslandsdeutschen.
Voraussetzung ist, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (bzw. Briefwahlantrag) angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen.
Zudem betont das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI), dass kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand unter Umständen den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen können als die Nutzung des amtlichen Kurierwegs, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei der wahlberechtigten Person liegt. Die Kosten hierfür sind jedoch von der wahlberechtigten Person zu tragen.
Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“ unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#f6dad14d-5b2b-4305-9a4c-bc6bb3a8a2c9 entnehmen, die laufend aktualisiert und erweitert wird.
Wahlergebnisse
Die Ergebnisse der Gemeinderatswahl 2024
Die Ergebnisse der Kreistagswahl 2024
Die Ergebnisse der Europawahl 2024
Bürgermeisterwahl 2018 Ergebnis
Gaiberg wählt Petra Müller-Vogel zur Bürgermeisterin
Bei 1870 Wahlberechtigten lag die Zahl der Wahlbeteiligten bei 1323 und damit bei 70,74 Prozent. Zwei Stimmen waren ungültig. Die Zahl der gültigen Stimmen beträgt somit 1321.
Die Stimmverteilung nach der Reihenfolge auf dem Stimmzettel:
Ralph Steffen: 329 Stimmen (24,9 Prozent)
Petra Müller-Vogel: 418 Stimmen (31,6 Prozent) - gewählt
Heike Philipp: 50 Stimmen (3,8 Prozent)
Anni Friedhild Miller: 2 Stimmen (0,1 Prozent)
Alexander Wenning: 404 Stimmen (30,6 Prozent)
Stephan Weber: 117 Stimmen (8,9 Prozent)
Roland Albrecht: 1 Stimme (0,1 Prozent)
Das vorläufige amtliche Endergebnis der Bürgermeisterwahl 2018 - 1. Wahlgang
(25.06.18)
Ralph Steffen 317 St. 22,8 %
Markus Huber 182 St. 13,1 %
Andreas Hildebrandt 054 St. 03,9 %
Petra Müller-Vogel 238 St. 17,1 %
Heike Philipp 128 St. 09,2 %
Anni Friedhild Miller 000 St. 00,0 %
Alexander Wenning269 St.19,4 %
Stephan Weber 182 St. 13,1 %
Martin Miltenberger 015 St. 01,1 %
Alwin Wallenwein 002 St. 00,1 %
Petra Bergmann 001 St. 00,1 %
Uwe Müller 001 St. 00,1 %
Wahlberechtigt 1872
Wähler 1392
Wahlbeteiligung 74,19 %
Gültige Stimmen 1389
Ungültige Stimmen 3
Für einen Sieg im ersten Wahlgang wäre die absolute Mehrheit mit mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen notwendig gewesen; erreicht hat dies keiner der Kandidaten. Damit kommt es am 8. Juli 2018 zu einem zweiten Wahlgang, bei dem dann die einfache Mehrheit genügt. Für diesen zweiten Wahlgang können sich dann erneut Kandidaten oder Kandidatinnen bewerben.
Alle Angabe ohne Gewähr!