Leistungen: Gemeinde Gaiberg

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Leistungen

Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) beantragen

Der Umweltbonus beziehungsweise die Innovationsprämie fördert den Absatz neuer und junger gebrauchter elektrisch betriebener Fahrzeuge. Zudem soll er allgemein für eine höhere Akzeptanz der Elektromobilität sorgen. Um ihn zu erhalten, müssen Sie den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Förderfähig sind

  • rein elektrisch betriebene Elektrofahrzeuge,
  • Brennstoffzellenfahrzeuge,
  • von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In Hybride).

Den Umweltbonus zahlen jeweils zur Hälfte die Bundesregierung und die Hersteller. Die Erhöhung der Prämie (Innovationsprämie) zahlt alleine die Bundesregierung. An dieser Stelle geht es nur um den Bundesanteil am Umweltbonus.
Die Höhe des Umweltbonus beziehungsweise des Fördersatzes hängt ab von:

  • Art des Antriebes
  • Art des Erwerbs: Kauf oder Leasing (beziehungsweise von der Leasingdauer)
  • Basispreis des Fahrzeugs
  • Mindesthaltedauer

Umweltbonus für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge:
Bundesanteil inklusive Innovationsprämie (Nettolistenpreis unter EUR 40.000)

  • Kauf: EUR 6.000 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
  • Leasinglaufzeit 6 bis 11 Monate: EUR 1.500 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
  • Leasinglaufzeit 12 bis 23 Monate: EUR 3.000 (Mindesthaltedauer 12 Monate)
  • Leasinglaufzeit über 23 Monate: EUR 6.000 (Mindesthaltedauer 24 Monate)

Bundesanteil inklusive Innovationsprämie (Nettolistenpreis über EUR 40.000)

  • Kauf: EUR 3.750 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
  • Leasinglaufzeit 6 bis 11 Monate: EUR 937,50 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
  • Leasinglaufzeit 12 bis 23 Monate: EUR 1.875 (Mindesthaltedauer 12 Monate)
  • Leasinglaufzeit über 23 Monate: EUR 3.750 (Mindesthaltedauer 24 Monate)

Umweltbonus für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge
Bundesanteil inklusive Innovationsprämie (Nettolistenpreis unter EUR 40.000)

  • Kauf: EUR 4.500 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
  • Leasinglaufzeit 6 bis 11 Monate: EUR 1.125 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
  • Leasinglaufzeit 12 bis 23 Monate: EUR 2.250 (Mindesthaltedauer 12 Monate)
  • Leasinglaufzeit über 23 Monate: EUR 4.500 (Mindesthaltedauer 24 Monate)

Bundesanteil inklusive Innovationsprämie (Nettolistenpreis über EUR 40.000)

  • Kauf: EUR 3.750 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
  • Leasinglaufzeit 6 bis 11 Monate: EUR 937,50 (Mindesthaltedauer 6 Monate)
  • Leasinglaufzeit 12 bis 23 Monate: EUR 1.875 (Mindesthaltedauer 12 Monate)
  • Leasinglaufzeit über 23 Monate: EUR 3.750 (Mindesthaltedauer 24 Monate)

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag elektronisch mit Hilfe des Online-Formulars auf dem Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:

  • Füllen Sie das Antragsformular online aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Nach Absenden des Antragsformulars haben Sie die Möglichkeit das PDF-Dokument (bestehend aus Antragsformular und Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben) zu speichern.
  • Drucken Sie die Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben aus und laden Sie sie unterschrieben und eingescannt über das Upload-Portal wieder hoch.
  • Nach Antragstellung erhalten Sie innerhalb weniger Minuten eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit Ihrer Vorgangsnummer und dem Link zum Upload-Portal.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Die Auszahlung des Bundesanteils am Umweltbonus geht auf das im Antragsformular angegebene Konto ein.

Alle weiteren Details zum Verfahren finden sich in der Förderrichtlinie.

Fristen

  • Die Antragstellung muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung des Fahrzeuges erfolgen.
  • Die Antragstellung für Sammelanträge ist ab dem 01.09.2020 möglich.

Unterlagen

  • Neufahrzeuge
    • bei Kauf: Rechnung
    • bei Leasing:
      • verbindliche Bestellung
      • Leasingvertrag
      • Kalkulation der Leasingrate
      • Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben
  • bei jungen gebrauchten Elektrofahrzeugen:
    • Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) oder einer Neufahrzeugrechnung nebst Laufleistungsgutachten
    • Nachweispaket von Gebrauchtwagen; lassen Sie die Erklärung über das Formular "Nachweispaket von Gebrauchtwagen" durch einen amtlich anerkannte sachverständige Person oder eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur beziehungsweise eine öffentlich bestellte und vereidigte sachverständige Person bestätigen, es sei denn Sie haben bereits ein DAT-Gutachten erstellen lassen.
  • Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben

Musterunterlagen können Sie der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Elektromobilität entnehmen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Das Förderprogramm erfreut sich großer Beliebtheit. Dies führt leider dazu, dass es mit der Bearbeitung der Anträge etwas länger dauert. Die Bearbeitungszeit eines Antrages ist auch davon abhängig, ob uns alle Unterlagen zu einem Antrag vorliegen.

Sonstiges

Keine

Zuständigkeit

das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Freigabevermerk

05.04.2023 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi)

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