In welchem Zustand sind die Abwasserkanäle?
In welchem Zustand sind die Abwasserkanäle?
Auch Abwasserkanäle nutzen sich ab. Um zu verhindern, dass das Abwasser in den Untergrund versickert (dabei könnte Grundwasser, welches als Trinkwasser genutzt wird verunreinigt werden) müssen die Kanäle in regelmäßigen Abständen entsprechend der Eigenkontrollverordnung überprüft werden. In Gaiberg wurden Ende des Jahres 2020, erstmalig seit den Jahren 1990-1994, alle Kanäle komplett befahren.
Die Ergebnisse der Befahrungen liegen der Gemeinde nun vor. An verschiedenen Stellen im Ort müssen Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Gemeinderat Jochen Wallenwein ist Bauingenieur und hat sich die Videos der Kanalbefahrungen angeschaut und seinen Sachverstand bei der Bewertung der notwendigen Maßnahmen mit eingebracht. Gemeinsam mit einem Ingenieurbüro werden nun die anstehenden Arbeiten konkretisiert.
Leider ist auch der Kanal unter dem Festplatz beschädigt. Dort ist die Besonderheit, dass dieser Kanal teilweise bis zu sieben Metern in der Erde liegt. Hier muss deshalb genau hingeschaut werden, welche Art von Sanierung sinnhaft ist. Dieser Kanal führt auch durch den Spielplatz neben dem Bergnest, der gerade erneuert wird. Die Arbeiten am Spielplatz wurden daher zunächst unterbrochen, bis absehbar ist, ob der Kanal auch unter dem Spielplatz erneuert werden muss. Das Risiko, dass der Spielplatz nach Fertigstellung wieder aufgegraben werden müsste, ist zu groß, solange die nötigen Maßnahmen durch die Ingenieure nicht abschließend bestimmt sind. Bei der Gemeinderatssitzung am 24.02.2021 wurde beschlossen einen Kanal unter Umgehung des Spielplatzes eines großen Teils des Festplatzes zu legen.
Hintergrundinformationen zur Kanalbefahrung:
Die Eigenkontrollverordnung (EKVO) regelt, in welchen Abständen (abhängig von Art, Lage und Zustand in einem Turnus zwischen 10 bis 15 Jahre) eine Überprüfung der Kanalstrecken zu erfolgen hat. Die Überprüfung erfolgt mittels einer Kamerabefahrung durch entsprechend qualifizierte Firmen. Nach der Befahrung wird ein Schadensprotokoll erstellt, in dem sämtliche erkannte Beanstandungen festgehalten werden.
Nach der Auswertung des Protokolls werden die befahrenen Kanalstrecken in Schadensklassen eingestuft. Die Schadensklassen geben an, mit welcher Dringlichkeit (von sofortigem Handlungsbedarf bis keinen Handlungsbedarf) die jeweilige Kanalstrecke saniert werden muss. Aufgrund dieser Klassifizierung stellt die jeweilige Stadt/Gemeinde dann einen Sanierungsplan auf, in dem die erkannten Schäden der Dringlichkeit nach behoben werden.