Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Gaiberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Gaiberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Bärenbrunnen
Herzlich Willkommen
Bärenbrunnen
Herzlich Willkommen
Herbst
Herzlich Willkommen
Herbstblätter
Herzlich Willkommen

Leistungen

Feststellung des Grundversorgers mitteilen

Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung müssen regelmäßig die Feststellung des Grundversorgers mitteilen.

Voraussetzungen

Sie sind Netzbetreiber eines in Baden-Württemberg gelegenen Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung.

Verfahrensablauf

Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind Sie verpflichtet, am 1. Juli 2024 für Ihre Netze die Grundversorger, jeweils für Strom und Gas für die nächsten drei Kalenderjahre (2025 bis 2027) erneut festzustellen.
Darüber hinaus müssen Sie dies bis spätestens zum 30. September 2024 im Internet veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM BW), schriftlich mitteilen.

Gerne können Sie der zuständigen Stelle die Mitteilung per E-Mail zukommen lassen (poststelle@um.bwl.de).

Beachten Sie die folgenden Begriffsbestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG):

Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 Absatz 2 Satz 1 EnWG).

Die Grundversorgungspflicht ist die Pflicht des Grundversorgers in Netzgebieten der allgemeinen Versorgung Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung von Haushaltskunden in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu machen und zu diesen Bedingungen jeden Haushaltskunden zu versorgen (§ 36 Absatz 1 EnWG).

Maßgeblich ist nicht die Anzahl der Anschlüsse oder Zähler, sondern die Anzahl der Kunden. Ob diese über einen Grundversorgungs- oder Sondervertrag bedient werden, ist dabei unerheblich; alle dem Gesetzesbegriff entsprechenden Haushaltskunden sind der Feststellung zugrunde zu legen.

Haushaltskunden sind gemäß § 3 Nr. 22 EnWG

  • Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt beziehen

und

  • Letztverbraucher, die Energie für einen jährlichen Eigenverbrauch von höchstens 10.000 Kilowattstunden für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Ein Netzgebiet der allgemeinen Versorgung ist abgegrenzt durch das Gebiet, das der Konzessionsvertrag der jeweiligen Gemeinde umfasst. Werden innerhalb einer Gemeinde Netze auf Grundlage mehrerer Konzessionsverträge betrieben, listet der Netzbetreiber in seiner Mitteilung die Grundversorger der einzelnen Konzessionsgebiete auf.

Fristen

30. September 2024

Unterlagen

Bitte verwenden Sie für Ihre Rückmeldung des Grundversorgers Strom die Excel Datei.

Verwenden Sie für Ihre Rückmeldung des Grundversorgers Gas die Excel Datei.

Bitte beachten Sie für beide Fälle unser Anschreiben.

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

  • § 36 Absatz 2 Satz 2 Grundversorgungspflicht

Zuständigkeit

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Freigabevermerk

20.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg