Hunde im Wald und auf Wiesen bitte anleinen
Aus gegebenen Anlass möchten wir alle Hundehalter dringend bitten, ihre Hunde in den Wäldern und auf den Wiesen angeleint zu lassen. Einen Leinenzwang im Wald gibt es in Baden-Württemberg zwar nicht. Sie dürfen Ihren Hund aber nur frei laufen lassen, wenn Sie ihn jederzeit sicher unter Kontrolle haben und unverzüglich zu sich rufen können. Ist dies nicht der Fall machen Sie sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Gerade jetzt, in der Brut- und Setzzeit, legen die Ricken ihre Rehkitze in Wäldern und auf Wiesen ab, um Feinde nicht auf deren Spur zu bringen. Sie besuchen sie in den ersten Lebenstagen nur zum säugen. Stöbert ein Hund aber ein solches Kitz auf, besteht nicht nur die Gefahr, dass er es verletzt, sondern insbesondere auch, dass die Ricke das Kitz wegen des Hundegeruchs nicht mehr annimmt.
Von unserem Förster erreichte uns noch der Hinweis, dass Wildschweine inzwischen ganzjährig Junge hätten. Ein Wildschwein mit Nachwuchs verteidigt diesen mit allen Mitteln. Begegnet ein Hund einer solchen Sau geht dies für ihn meist sehr schlecht aus. Schwere Verletzungen, ja regelrecht aufgeschlitzte Hunde sind die Folge.
Apropos Geruch… Mein Hund riecht ein Reh lange bevor ich es sehe, Ihrer auch? Da ist Vorsicht doch besser als späteres Bedauern. Erst vor ein paar Tagen hat ein Hund in Neckargemünd ein Kitz gerissen. Solche Bilder bleiben uns in Gaiberg mit Ihrer Hilfe und Umsicht sicherlich erspart.
Vielen Dank dafür!
Gemeindeverwaltung Gaiberg
Text und selbst Hundehalterin: Nina Wesselky