Blitzer in der Ortsdurchfahrt
Haben Sie eine Minute Zeit? Für die Sicherheit unserer Kinder und anderer Verkehrsteilnehmer!
Aktuell wird über den mobilen Blitzerwagen im Ort diskutiert. Wie kann man nur ... ? Und dann auch noch zur Kerwe?
Dazu folgende Information: In Baden-Württemberg gilt das „Gesetz über Zuständigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung (StVOZustG) vom 17.12.1990“. Dieses regelt, dass in Gemeinden mit unter 5.000 Einwohnern keine eigenen Straßenverkehrsbehörden einzurichten sind. Straßenverkehrsbehörden im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind die unteren Verwaltungsbehörden, somit das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit Sitz in Heidelberg.
Was bedeutet dies? Die Gemeinde Gaiberg hat keinerlei Einfluss darauf, wann und wo der fließende Verkehr vom Landratsamt überwacht wird. Diese Aufgabe übernimmt ausschließlich die Straßenverkehrsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises. Die Gemeinde wird in Planungsprozesse nicht einbezogen. Die Einnahmen aus möglichen Geschwindigkeitsübertretungen gehen zu 100% an den Rhein-Neckar-Kreis und nicht an die Gemeinde Gaiberg.
Bitte halten Sie sich überall im Ort an die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Sie dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Gerade nach den Ferien im Kindergarten und in der Schule. So dauert die Fahrt vom Ortseingang bis Ortsausgang mit Tempo 30 ziemlich genau eine Minute länger als mit Tempo 50. Der Bremsweg hingegen verkürzt sich von 25 Meter auf 9 Meter. Eine Minute Zeit für Ihre Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer.
Vielen Dank!