Gaiberger Schülerinnen und Schüler fahren künftig zum Schulschwimmunterricht ins Hallenbad Mauer – Förderung von Schwimmunterricht mit Blick auf Unfallzahlen
Gaiberger Schülerinnen und Schüler fahren künftig zum Schulschwimmunterricht ins Hallenbad Mauer – Förderung von Schwimmunterricht mit Blick auf Unfallzahlen
Seit 2. Oktober 2025 erhält die Klasse 3a der Gaiberger Kirchwaldschule einmal wöchentlich über zehn Wochen im Hallenbad Mauer Schwimmunterricht. Die Schülerinnen und Schüler werden durch das ortsansässige Busunternehmen „Ehlebus“ sicher ins Hallenbad gefahren. Im zweiten Schulhalbjahr wird das gleiche Modell auf die Klasse 3b ausgeweitet.
Mit diesem Projekt soll nicht nur die Freude am Wasser geweckt, sondern insbesondere die Wasserkompetenz der Kinder gestärkt werden. Denn die Fähigkeit, sich sicher im Wasser zu bewegen, kann lebensrettend sein. Frau Funke ist ausgebildete Schwimmlehrerin und wird von Frau Lehmayer begleitet.
Nach offiziellen Angaben der DLRG, sind im Jahr 2024 mindestens 411 Menschen durch Ertrinken ums Leben gekommen.
Diese traurige Zahl verdeutlicht die Dringlichkeit von qualifiziertem Schwimmunterricht, insbesondere da viele Kinder die Grundschule verlassen, ohne als sichere Schwimmer gelten zu können.
„Diese Initiative ist ein wichtiger Schritt, um den Schülerinnen und Schülern nicht nur Spaß mit dem Wasser zu vermitteln, sondern echte Sicherheit zu geben“, sagt Bürgermeisterin Petra Müller- Vogel. „Die Zahlen zeigen, wie wichtig frühzeitige Schwimmausbildung ist – wir wollen, dass unsere Kinder sich im Wasser sicher bewegen können.“
Das Programm wird durch die Bereitstellung von Mittel aus dem Gemeindehaushalt finanziert und dient der Sicherheit der Kinder.
Das Bewegen im Wasser ist ein verbindlicher Inhaltsbereich für alle Schularten. Für die Grundschule wird in diesem Inhaltsbereich neben anderen Kompetenzen das sichere Schwimmen in mindestens einer Schwimmart am Ende der vierten Klasse vorgegeben. Somit ist Schwimmunterricht von den Schulen verbindlich zu erteilen.“ (Auszug aus den rechtlichen Voraussetzungen und Hinweisen des Kultusministeriums)




