Information zur Bundestagswahl 2025
Erstelldatum09.01.2025
wie ist das mit den Briefwahlunterlagen?
Information zur Bundestagswahl 2025 – Briefwahlunterlagen
Die vorgezogene Bundestagswahl wird am 23. Februar 2025 stattfinden. Dies bedeutet für alle Rathäuser eine erhöhte Arbeitsbelastung, da sich durch die sehr kurzen Fristen die Vorbereitungszeit drastisch verkürzt.
Die Gemeinden erhalten voraussichtlich ca. Anfang Februar die Stimmzettel – ein Versand der Briefwahlunterlagen ist daher erst ab diesem Zeitpunkt möglich. Die Bearbeitung von Briefwahlanträgen wird im Rathaus priorisiert, dennoch möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass…
... je nach Eingangsdatum des Briefwahlantrags eine Zustellung der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst im Zeitraum 10.02-21.02.2025 erfolgen wird.
… sich der Zeitraum zum Ausfüllen der Wahlunterlagen und zur Rücksendung des Wahlbriefes demnach verkürzt. Wir weisen nochmals ausdrücklich daraufhin, dass Wahlbriefe bis 23.02.2025, 18:00 Uhr beim Rathaus, Hauptstraße 44 eingehen müssen.
… ein Versand von Briefwahlunterlagen ins Ausland möglich ist – eine rechtzeitige Zustellung (und Rücksendung) kann jedoch nicht garantiert werden.
… Briefwahl auch persönlich im Rathaus beantragt werden kann. Die Unterlagen werden ab Februar auch direkt ausgegeben und können bei Bedarf gleich vor Ort ausgefüllt werden. Die Einhaltung des Wahlgeheimnisses wird bei der Briefwahl vor Ort sichergestellt.
Wir bitten daher auch um Verständnis, wenn es beim regulären Betrieb im Rathaus zu längeren Wartezeiten kommen sollte. Dies hat nichts mit fehlender Funktionsfähigkeit der Gemeindeverwaltung zu tun, sondern hängt an den gesetzlichen Vorgaben, welche uns eine erhöhte Arbeitsbelastung in sehr kurzer Zeit auferlegt.