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Aktuelles

Radwegverbindung zwischen Gaiberg und Bammental

Erstelldatum25.11.2024

ein Update

Planung der Radwegeverbindung zwischen Bammental und Gaiberg – Hintergrund und aktueller Stand

Bei der Planung des Radweges müssen vielfältige Perspektiven, Interessen und Gesetze sowie die Belange der heimischen Tier- und Pflanzenwelt berücksichtigt werden. Gerne geben wir Ihnen hier einen Einblick.

Mangelnde Entschiedenheit bei der Planung des Radweges kann man unserer Verwaltung nicht vorwerfen. Doch die Anlage eines Radweges ist ähnlich komplex wie der Planungs- und Bauprozess für eine Straße und dauert entsprechend Zeit. Eine detaillierte, abstimmungsintensive Planung und die Berücksichtigung des Bau- und Umweltrecht sind die Voraussetzung für das Genehmigungsverfahren. Ziel ist es nicht nur, eine Radwegeführung für eine Strecke von Gaiberg nach Bammental zu planen, sondern auch, diese mit möglichst geringem Eingriff in die Umwelt und unter Berücksichtigung berechtigter öffentlicher und privater Belange zu realisieren.

Für den Planungs- und Bauprozess werden diverse Gutachten benötigt. So geht es bei der artenschutzrechtlichen Potenzialanalyse (ASP) um die Prüfung, ob es den begründeten Verdacht gibt, dass Tier- und Pflanzenarten, die nach europäischem Recht geschützt sind, beeinträchtigt werden könnten. In der ASP werden die besonders geschützten Arten, streng geschützte Arten und europarechtlich geschützte Arten auf mögliche Beeinträchtigungen durch das geplante Projekt untersucht. Darunter fallen in Deutschland einzelne Arten und Artengruppen europäischer Vögel, Säugetiere, Reptilien, Amphibien, Insekten, Gliederfüßer, Fische, Mollusken und Gefäßpflanzen. Als komplexes Instrument zur Einhaltung europäischen Rechts dient die ASP somit dem Schutz der Flora und Fauna und sorgt für eine möglichst ausbalancierte Koexistenz zwischen dem Menschen, den Pflanzen und Tieren. Insgesamt mussten über 80 Tier- und Pflanzenarten geprüft werden.

Zusätzlich muss ein landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt werden. Die Umsetzung des Radweges ist mit Eingriffen in den Naturhaushalt verbunden. Es sind die Schutzgüter „Boden“, „Pflanzen“ und „Tiere“ betroffen. In der Phase der Entwurfsplanung werden die durch die Umweltverträglichkeitsprüfung gewonnenen Erkenntnisse durch eine verfeinerte Bestandserfassung und -bewertung entlang des Radweges erneut auf Auswirkungen auf die Natur und Landschaft untersucht und analysiert. Ziel ist es, Möglichkeiten zur weitergehenden Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen zu definieren, damit diese in die endgültige Trasse einfließen können. Abschließend werden die unvermeidlichen Beeinträchtigungen bewertet und deren Kompensation durch geeignete Schutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gesucht.

Folgende Ausgleichsmaßnahmen sind für die Errichtung des Radwegs zu leisten:

  • Es müssen 40 Obstbäume gepflanzt werden.
  • Während der Baumaßnahme müssen vorhandene Forstwege als Zufahrtswege genutzt werden. Nach Abschluss der Baumaßnahme müssen evtl. die umliegenden Bäder rekultiviert (Tiefen-Lockerung) werden.
  • Mit wassergefährdendem Material und Baumaschinen muss sachgerecht umgegangen werden.
  • Bei der Bauzeitenregelung muss die Vogelbrutzeit beachtet und Störungen potentiell vorkommender Fledermäuse im angrenzenden Baumbestand in den Nachtstunden vermieden werden.

Da der Radweg zu einem Teil durch das Landschaftsschutzgebiet führt muss ein Antrag auf Befreiung bzw. Gestattung für den Bau des Radweges gestellt werden. Hierbei wird geprüft, ob die „Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit“ gegeben ist. Außerdem wird die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Sicherung des ökologisch notwendigen Ergänzungsraumes mit seinem hohen Erholungswert beurteilt. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Radweg den Charakter des Gebietes nicht verändert und der Schutzzweck nicht beeinflusst wird. Eine Befreiung wurde erteilt.

Wie geht es nun weiter?

Nachdem die bisherigen Hausaufgaben erfolgreich gemacht wurden, müssen nun die Ausgleichsmaßnahmen geplant werden. Es geht um die genannten 40 Obstbäume, welche je hälftig auf Gaiberger und Bammentaler Gemarkung zu pflanzen sind. In Gaiberg steht der Standort bereits fest. Für die weiteren 20 Bäume hat die Verwaltung bereits im August diesen Jahres bei der Gemeinde Bammental angefragt – leider bisher ohne Rückmeldung. Sobald Bammental uns ein Ergebnis mitteilt, können die Planer den landschaftspflegerischen Begleitplan mit Maßnahmenplan fertigstellen.

Sodann werden die Pläne an die Untere Naturschutzbehörde zur Stellungnahme weitergeleitet. Diese Unterlagen fließen in den noch laufenden Förderantrag ein. Sobald der Förderantrag genehmigt wurde, können die Ausschreibungen erfolgen und die Arbeiten beginnen.